Fiktive Abrechnung nach Verkehrsunfall: Wie sie wirklich funktioniert

Fiktive Abrechnung nach Verkehrsunfall: Wie sie wirklich funktioniert

Redaktionsteam
23. Juni 2026

Die fiktive Abrechnung nach §249 Abs. 2 S. 1 BGB erlaubt Auszahlung der Reparaturkosten ohne Reparatur. Was dabei rechtlich zulässig ist, wie die 130-Prozent-Regel wirkt — und warum ein belastbares Kfz-Gutachten von Anbietern wie dem Kfz-Ingenieurbüro AS in Berlin entscheidend ist.