Wer als Angestellter arbeitet, zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wer selbstständig ist, hat diesen Automatismus nicht. Rund 3,9 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland auf eigene Rechnung, ohne dass irgendjemand monatlich Beiträge für ihre Rente abführt. Die Folge: Viele landen im Alter in einer Versorgungslücke, die sich mit etwas Planung hätte vermeiden lassen. Doch welche Instrumente taugen wirklich, und welche fressen vor allem Kosten?
Gesetzliche Rente: freiwillig einzahlen oder nicht?
Selbstständige können freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Der Mindestbeitrag liegt 2024 bei 100,07 Euro monatlich, der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro. Das klingt nach einer einfachen Lösung, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die Rendite der gesetzlichen Rente ist langfristig schwach. Das Bundesministerium für Arbeit schätzt die implizite Rendite für jüngere Jahrgänge auf unter zwei Prozent jährlich. Wer heute 40 ist und 30 Jahre lang den Höchstbeitrag zahlt, bekommt dafür eine vergleichsweise bescheidene Rente.
Sinnvoll kann die freiwillige Einzahlung trotzdem sein: etwa um Mindestversicherungszeiten für Erwerbsminderungsrente oder Reha-Leistungen zu erfüllen. Wer diese Absicherung nicht braucht oder anderweitig löst, fährt mit anderen Instrumenten oft besser.
Rürup-Rente: Steuervorteil mit Haken
Die Basisrente, im Volksmund Rürup-Rente genannt, ist das steuerlich attraktivste Vorsorgeprodukt für Selbstständige. Beiträge bis zu 27.566 Euro jährlich (Stand 2024, für Singles) lassen sich zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Wer in der Spitze 42 Prozent Einkommensteuer zahlt, bekommt vom Finanzamt gut 11.500 Euro zurück, wenn er den Höchstbetrag ausschöpft. Das ist ein echter Hebel.
Der Nachteil liegt in der Inflexibilität. Das angesparte Kapital ist nicht vererbbar, nicht übertragbar und nicht vor dem 62. Lebensjahr abrufbar. Es gibt keine Einmalzahlung, nur eine lebenslange Rente. Wer früh stirbt, hat schlecht gewettet. Und die Rente wird im Alter voll nachgelagert besteuert. Wer also im Ruhestand noch ein stattliches Einkommen hat, zahlt auf die Rürup-Rente denselben Steuersatz wie im Berufsleben.
Trotzdem: Für gut verdienende Selbstständige mit einem Jahresgewinn über 60.000 Euro ist die Rürup-Rente fast immer ein sinnvoller Baustein, weil der Steuervorteil in der Ansparphase die Nachteile oft überwiegt.
Fonds und ETF-Depot: Flexibilität vor Steueroptimierung
Das schlichte Wertpapierdepot mit breit streuenden ETFs bietet keinen direkten Steuerabzug, dafür aber maximale Freiheit. Wer monatlich 500 Euro in einen globalen Aktien-ETF investiert und dabei eine durchschnittliche Rendite von sechs Prozent jährlich annimmt, kommt nach 25 Jahren auf rund 346.000 Euro. Auf Gewinne zahlt man die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, allerdings erst beim Verkauf und nach Abzug des Sparerpauschbetrags (1.000 Euro pro Jahr für Singles).
Der entscheidende Vorteil: Das Geld bleibt jederzeit verfügbar. Bei einem unerwarteten Einbruch der Auftragslage kann man auf das Depot zugreifen, ohne Vertragsstrafen zu zahlen. Außerdem lässt sich das Depot vererben und schrittweise auflösen, was die Steuerbelastung im Alter glättet.
Einen ausführlichen Überblick über aktuelle Entwicklungen am Kapitalmarkt und ihre Auswirkungen auf private Anlagestrategien bietet das Finanz Echo, das regelmäßig Hintergründe zu Fonds, Zinsen und Vorsorgemodellen aufbereitet.
Private Rentenversicherung: Rendite oft enttäuschend
Klassische private Rentenversicherungen mit Garantiezins haben durch das Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre massiv an Attraktivität verloren. Der Garantiezins liegt seit 2022 bei 0,25 Prozent für Neuverträge, ab 2025 steigt er laut Bundesfinanzministerium auf 1,0 Prozent. Das klingt besser, bleibt aber weit unter der langfristigen Inflationsrate.
Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten höhere Renditechancen, weil das Kapital in Aktienfonds fließt. Allerdings fressen Verwaltungskosten, Ausgabeaufschläge und Versicherungsmantel oft ein Prozent oder mehr der Rendite jährlich. Wer dieselben Fonds direkt im Depot hält, zahlt weniger Kosten und behält mehr Flexibilität. Der einzige echte Vorteil der Versicherungsvariante: die steuerlich begünstigte Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr, bei der nur die Hälfte der Erträge versteuert wird.
Versorgungswerke: Pflicht für manche Berufsgruppen
Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere verkammerte Berufe sind in der Regel Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Diese Versorgungswerke sind keine freiwillige Option, sondern Pflicht. Sie funktionieren ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung, erzielen aber durch kapitalgedeckte Anlagestrategien historisch höhere Renditen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt die Versorgungswerke nicht direkt, da diese unter Landesrecht fallen, doch gelten strenge Anlagevorschriften.
Wer einem Versorgungswerk angehört, sollte die zusätzliche Vorsorge dennoch nicht vernachlässigen, weil die Versorgungsniveaus je nach Einzahlungshistorie stark variieren.
Welches Modell passt zu wem?
| Instrument | Steuervorteil | Flexibilität | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Rürup-Rente | Hoch (Sonderausgaben) | Sehr gering | Gutverdiener ab 60.000 Euro Gewinn |
| ETF-Depot | Keiner direkt | Sehr hoch | Alle, besonders Einsteiger |
| Fondspolice | Mittel (Auszahlungsphase) | Gering | Langfristig planende Anleger |
| Freiwillige GRV | Mittel | Gering | Wer Mindestzeiten braucht |
Praktisches Fazit: Kombination schlägt Einzellösung
Kein einzelnes Produkt deckt alle Anforderungen ab. Sinnvoll ist eine Kombination: Ein ETF-Depot als flexibles Grundgerüst, ergänzt durch eine Rürup-Rente für den Steuerabzug, wenn der Grenzsteuersatz hoch genug ist. Wer zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, schließt das Risiko ab, das viele Selbstständige unterschätzen: den krankheitsbedingten Einkommensausfall vor dem Rentenalter.
Wichtig ist, früh anzufangen. Wer mit 35 beginnt, hat 30 Jahre Zeit, den Zinseszinseffekt zu nutzen. Wer mit 50 anfängt, braucht deutlich höhere Beiträge für dasselbe Ergebnis. Die Details der steuerlichen Absetzbarkeit, insbesondere die Grenzen nach Paragraf 10 des Einkommensteuergesetzes, lassen sich auf gesetze-im-internet.de nachlesen. Ein Steuerberater, der Selbstständige kennt, bleibt dennoch unverzichtbar, weil individuelle Gewinnsituationen die optimale Aufteilung entscheidend beeinflussen.